Weitere Änderungen

Weitere Änderungen im Pflegeneuordnungsgesetz

Noch nur als Gesetzesentwurf

Spätere Entlastung bei Pflegeheimkosten

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 erhalten einen Zuschuss zum pflegebedingten Eigenanteil im Pflegeheim. Der Zuschuss steigt mit der Aufenthaltsdauer.

Nach dem Referentenentwurf sollen die höheren Zuschussstufen jeweils sechs Monate später erreicht werden.

Aufenthaltsdauer bis einschließlich 18 Monate - 15 Prozent

Aufenthaltsdauer mehr als 18 Monate - 30 Prozent

Aufenthaltsdauer mehr als 36 Monate - 50 Prozent

Aufenthaltsdauer mehr als 54 Monate - 75 Prozent

Der Zuschuss gilt ausschließlich für den pflegebedingten Eigenanteil. Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und weitere Kosten müssen weiterhin selbst getragen werden.

Für bereits bestehende Heimbewohner ist ein begrenzter Besitzstandsschutz vorgesehen. Eine neue, höhere Zuschussstufe soll aber erst erreicht werden, wenn die verlängerte Aufenthaltsdauer erfüllt ist.

Prävention und Rehabilitation sollen gestärkt werden

Menschen ab 60 Jahren sollen zusätzliche Früherkennungs- und Präventionsangebote erhalten.

Kranken- und Pflegekassen sollen vorhandene Daten nutzen dürfen, um Risiken früher zu erkennen und Versicherte auf geeignete Angebote hinzuweisen.

Weitere Ziele sind:

  • Pflegebedürftigkeit verhindern oder verzögern,
  • Rehabilitationsmöglichkeiten früher nutzen,
  • gesundheitliche Verschlechterungen vermeiden,
  • pflegende Angehörige frühzeitig unterstützen,
  • häusliche Pflegesituationen stabilisieren.

Diese Ziele werden grundsätzlich begrüßt.

Kritisiert wird jedoch, dass ausgerechnet frühe finanzielle Hilfen bei Pflegegrad 1 sowie in den ersten Monaten der Pflegegrade 2 und 3 gekürzt werden sollen.

Digitales Pflege-Cockpit

Für jede pflegebedürftige Person soll nach Feststellung eines Pflegegrades automatisch ein digitales Pflege-Cockpit angelegt werden.

Dort sollen unter anderem abrufbar sein:

  • Informationen zum Pflegegrad,
  • Leistungsansprüche und verfügbare Budgets,
  • gestellte Anträge und deren Bearbeitungsstand,
  • Gutachten und Empfehlungen,
  • regionale Pflege- und Unterstützungsangebote,
  • Beratungs- und Schulungsmöglichkeiten,
  • Kontaktmöglichkeiten zur Pflegekasse.

Die Nutzung soll freiwillig bleiben. Schriftliche, telefonische und persönliche Kontaktmöglichkeiten sollen weiterhin bestehen.

Der digitale Zugang zu den ersten Funktionen ist spätestens zum 1. Juli 2028 geplant. Weitere Funktionen sollen bis 2030 folgen.

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