Die Vier Budgets

Die vier geplanten Budgets

Die neue Systematik kann auf den ersten Blick übersichtlicher wirken. Entscheidend ist jedoch, dass aus diesen vier Budgets künftig teilweise Leistungen bezahlt werden sollen, für die heute zusätzliche oder eigenständige Ansprüche bestehen.

Die neuen Beträge dürfen deshalb nicht einfach mit den heutigen Einzelbeträgen verglichen werden.

Das Entlastungsbudget

Das Entlastungsbudget soll für Menschen der Pflegegrade 2 bis 5 vorgesehen sein, die ihre häusliche Pflege selbst organisieren.

Pflegegrad 2 - 386,-€

Pflegegrad 3 - 638,-€

Pflegegrad 4 - 889,-€

Pflegegrad 5 - 1.079,-€

Die Beträge liegen über dem heutigen Pflegegeld. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass Pflegebedürftige insgesamt mehr Geld erhalten.

Aus dem Entlastungsbudget sollen künftig zusätzlich Ausgaben finanziert werden, die heute teilweise über andere Leistungen abgedeckt werden. Dazu gehören insbesondere:

  • selbst organisierte Ersatzpflege,
  • Teile der bisherigen Verhinderungspflege,
  • zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.

Je mehr das Budget für diese Leistungen eingesetzt wird, desto weniger bleibt für die laufende selbst organisierte Pflege.

Wer erstmals unmittelbar in Pflegegrad 2 oder 3 eingestuft wird und das Entlastungsbudget bezieht, soll in den ersten drei Monaten nur die Hälfte erhalten: 

Pflegegrad 2 - 386,-€; dann nur 193,-€

Pflegegrad 3 - 638,-€; dann nur 319,-€

Begründet wird dies damit, dass in dieser Zeit Pflegebegleitung, Beratung und Prävention im Vordergrund stehen sollen.

Für betroffene Familien ist jedoch gerade der Beginn einer Pflegesituation häufig besonders belastend und kostenintensiv.

Das Sachleistungsbudget

Das Sachleistungsbudget ist für Leistungen zugelassener ambulanter Pflege- und Betreuungsdienste vorgesehen.

Pflegegrad 2 - 889,- €

Pflegegrad 3 - 1.590,- €

Pflegegrad 4 - 2.089,- €

Pflegegrad 5 - 2.529,- €

Daraus können insbesondere finanziert werden:

  • körperbezogene Pflegemaßnahmen,
  • pflegerische Betreuung,
  • Hilfen bei der Haushaltsführung,
  • Unterstützung bei der Tagesstrukturierung,
  • Hilfen bei psychosozialen Problemlagen,
  • pflegefachliche Anleitung.

Auch Teile der bisher gesondert geregelten professionellen Ersatzpflege sollen künftig aus diesem Budget finanziert werden können.

Eine Kombination von Sachleistungs- und Entlastungsbudget soll weiterhin möglich sein. Nach einer Entscheidung für eine bestimmte Kombination soll die pflegebedürftige Person allerdings für sechs Monate daran gebunden sein.

Das Überbrückungsbudget

Das Überbrückungsbudget soll in pflegerischen Akutsituationen und bei vorübergehenden Versorgungslücken eingesetzt werden.

Geplant sind folgende Jahresbeträge:

Pflegegrad 2 und 3 - bis zu 1.855,- €

Pflegegrad 4 und 5 - bis zu 2.285,- €

Das Budget soll insbesondere eingesetzt werden können für:

  • Kurzzeitpflege,
  • den ungeplanten Ausfall einer Pflegeperson,
  • eine akute Überforderung der Pflegeperson,
  • einen ambulanten Pflegenotdienst,
  • eine vorübergehend nicht sichergestellte häusliche Versorgung,
  • eine Akut-Kurzzeitpflege.

Der heutige Gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege soll entfallen.

Teile der bisherigen Verhinderungspflege werden auf das Entlastungsbudget, das Sachleistungsbudget und das Überbrückungsbudget verteilt. Dadurch wird es künftig wichtiger, genau zu prüfen, aus welchem Budget eine Ersatzversorgung bezahlt werden kann.

Insbesondere in den Pflegegraden 2 und 3 könnten die neuen Gesamtbeträge geringer ausfallen als die Leistungen, die heute miteinander kombiniert werden können.

Das Sozialraumbudget

Das Sozialraumbudget soll für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.

Geplant sind:

unter 25 Jahren - bis zu 300,- € monatlich

ab 25 Jahren - bis zu 175,- € monatlich

Finanziert werden können beispielsweise:

  • Alltagsbegleitung,
  • Betreuung,
  • Unterstützung im Haushalt,
  • Begleitung bei Aktivitäten,
  • familienentlastende Angebote.

Die Leistung setzt voraus, dass das Angebot nach Landesrecht oder durch die Pflegekassen anerkannt ist.

Ein höherer Betrag für Menschen unter 25 Jahren könnte Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder jungen Erwachsenen entlasten.

Ob die Leistung tatsächlich genutzt werden kann, hängt jedoch davon ab, ob vor Ort genügend anerkannte Angebote zur Verfügung stehen.

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