
Pflegeberatung
nach §37 Abs. 3 SGB XI
Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, regelmäßige Beratungsbesuche durch eine anerkannte Pflegefachkraft in Anspruch zu nehmen. Ich komme zu Ihnen nach Hause und unterstütze Sie dabei, die Pflege sicher und qualitätsgerecht umzusetzen.
✓ Beratungseinsätze zur Qualitätssicherung
✓ Nachweis für die Pflegekasse inklusive
✓ Persönliche Tipps zur Alltagsbewältigung